"Cookie-Banner" quo vadis?

Die Verschärfung von Datenschutzregularien im Internet nimmt uns alle nun bereits seit einiger Zeit in Beschlag.

Wir haben mittlerweile mit vielen Datenschutzbeauftragten über die korrekte Auslegung der Gesetzgebung gesprochen und dabei die Erfahrung gemacht, dass sehr unterschiedlich interpretiert wird. Eines der Themen, das in den letzten Jahren kontrovers diskutiert wird, ist der richtige Umgang mit Cookies. Da auch in unserem System systemseitig Cookies verwendet werden, hatten wir eine (kundenseitig aktivierbare/deaktivierbare) Funktion (Banner zur Einwilligung in die Verwendung von Cookies) entwickelt, wie sie die meisten Datenschutzbeauftragten empfohlen hatten (“Cookie-Banner”).

Cookiehinweis-Funktion seit 2015 im WieLeicht-System Standard verfügbar

Seit 2015 stellen wir Ihnen in unserem System die Option bereit, einen “EU Cookiehinweis” der E-Privacy-Richtlinie 2009/136/EG folgend auf Ihrer Webseite einzublenden. Diese Option stellt aus unserer Sicht eine sehr häufig eingesetzte Lösung dar.

Neues Urteil verbietet Cookies ohne aktive Einwilligung

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 01.10.2019 hat nun erneut für Aufsehen gesorgt. Anlass war eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Dieser hatte gegen den Online-Gewinnspielanbieter “Planet49” geklagt, der auf seiner Webseite das Häkchen zur Einwilligung zur Speicherung der Daten (Speicherung von Cookies) voreingestellt hatte.

“Der Europäische Gerichtshof hat entschieden,
dass Nutzer Cookies und Tracking aktiv zustimmen müssen.”

Der EuGH folgt in seinem Urteil der Auffassung des Generalanwalts. Mit einem vorausgefüllten Ankreuzkästchen kann die erforderliche Einwilligung nicht erteilt werden. Wie auch schon zu Zeiten der DSGVO Umstellung bewegt das Urteil die Branche und einige unserer Kunden haben uns auch dazu schon um Rat gebeten.

Was ist nun also zu tun? 

Wir beobachten das Thema intensiv und müssen erneut feststellen, dass die Konsequenzen des Urteils recht unterschiedlich ausgelegt werden; zwei Beispiele hierzu:

  • “Es ist weiterhin diskutabel, inwieweit das Urteil für die Cookies und Cookie-Banner deutscher Webseiten relevant ist.“ 
  • “Sie sollten also spätestens ab heute keine (nicht unbedingt erforderlichen) Cookies einsetzen, ohne dass Ihre Nutzer sich mit ihnen ausdrücklich einverstanden erklärt haben.”

Wie nun der genaue Weg zu einer "guten" (z. B. rechtssicheren, pragmatischen, unaufwändigen, ...) Lösung aussieht, vermögen wir aktuell noch nicht zu sagen. Wir werden uns weiter informieren und auch mit Sicherheit wieder mit einigen Datenschutzbeauftragten debattieren.

Als Bürger sollte man dem EU-Gericht für diese Stärkung des deutschen Datenschutzes dankbar sein. Als Surfender muss man sich natürlich trotzdem vor einer neuen Flut an Cookie-Bannern fürchten.

Fragen Sie einen Experten - oder entscheiden Sie nach Gefühl

Wer mutig ist und darauf vertraut, dass zunächst deutsche Rechtssprechung erfolgen muss, wartet jetzt noch ab. Wer unsicher ist, was Rechtssicherheit und drohende Strafen angeht, sollte im Zweifelsfall besser darauf verzichten, jetzt Risiken einzugehen und alle vom Urteil betroffenen Elemente von seiner Website entfernen (lassen).

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